Ihr erstes Opfer war irgendwie jedermann bekannt und deswegen haben wir alle schon einmal davon gehört: Seit dem ersten September diesen Jahres gilt die Ökodesign-Richtlinie. Sie brachte - wenn auch in Stufen - das Aus für die Glühlampe mit sich. Doch was haben wir von der neuen Richtlinie 2005/32/EG, die so martialisch begonnen hat, nun eigentlich konkret zu erwarten?
Danach befragt, welchem Umweltthema sie derzeit die größte Relevanz für ihr eigenes unternehmerisches Handeln einräumen, antwortete in einer im Frühjahr durchgeführten Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln immerhin die überwiegende Mehrheit der 190 angesprochenen Umweltexperten aus Betrieben und Wirtschaftsverbänden, dass für sie die Pläne der EU und der Bundesregierung in Sachen Klima und Energie an vorderster Stelle ihrer Prioritätenliste stünden.
Wen trifft es?
Die Ökorichtlinie erstreckt sich zunächst auf Produkte, die mit Energie betrieben werden und, wie es dort heißt, deren Umweltauswirkungen erheblich reduziert werden können. Als solche Produkte mit einem hohen Potenzial für eine kostengünstige Senkung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen stufte die EU-Kommission zum Beispiel Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte, Beleuchtung oder Lüftungs- und Klimaanlagen ein. Bevor es jedoch zu relevanten Vorschriften kommt, sieht das Prozedere im Zusammenhang der Ökodesign-Richtlinie zunächst vor, in jeweils nach Produktgruppen getrennten Studien Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung der Produkte zu erarbeiten und zu untersuchen, ob und falls ja, welche Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung festzulegen sind.
Normierungsverfahren
Von den nunmehr 29 von der EU-Kommission bestimmten Produktgruppen müssen die meisten noch ein umfassendes Normungsprogramm durchlaufen. Im Umfeld von Gebäuden und Baugewerbe sind das insbesondere
1. Heizkessel und Kombiboiler
2. Warmwasseraufbereiter
9. Öffentliche Straßenbeleuchtung
11. Elektromotoren und Wasserpumpen, gewerbliche Lüftungsanlagen
12. Gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte
20. Klima- und Lüftungsanlagen
21. Elektrisch oder fossil betriebene Heizeinrichtungen
23. Industrie- und Laboröfen
24. Werkzeugmaschinen
28. Transformatoren und
29. Wasserführende Geräte.
Lediglich für Büro- und Haushaltsbeleuchtungen und seit kurzem für Industrie-Elektromotoren und Nassläufer-Pumpen ist eine diesbezügliche Ökodesign-Verordnung bereits in Kraft getreten. In allen anderen Fällen ist der Normierungsprozess noch nicht abgeschlossen. Das ist kein Wunder, denn dem Prinzip des EcoDesign gerecht zu werden, so erklärt etwa Wolfgang Magin, Prodekan des Fachbereichs 2. der Fachhochschule Frankfurt am Main, heißt, bei der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Vertrieb, der Verwendung und schließlich der Entsorgung eines Produkts stets die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen und zu minimieren
Deshalb steht bei allen Produktgruppen die Bewertung der Nutzung von Sekundärrohstoffen, des Verbrauchs von Betriebsmitteln wie Filtermaterialien und Schmierstoffen, des Verbrauchs von Wasser und Energie, der Emissionen in Luft und Wasser, der Entstehung von Abfällen oder der Eignung zur Wiederverwendung an.
Ausgedehnt
Unterdessen haben die 27 EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament Ende März 2009 schon eine Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) beschlossen, die vorsieht, dass zukünftig nicht nur für energiebetriebene, sondern auch für alle energieverbrauchs-relevanten Produkte strenge Ökodesign-Standards festgelegt werden sollen. Ganz konkret werden davon etwa Dämmstoffe, Türen und Fenster sowie Duschköpfe und Wasserhähne betroffen sein.
Bald Vorgaben für die Wassereffizienz von Gebäuden?
Schon jetzt läuft, wie der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung NRW mitteilte, parallel zu den Normierungsverfahren hinsichtlich der Ökodesign-Richtlinie eine ebenfalls von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie, die die Notwendigkeit einer Richtlinie über die Wassereffizienz von Gebäuden analog der bereits geltenden Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (in Deutschland umgesetzt durch die EnEV 2007) prüfen soll. Aus diesem Grund umfasst die im Frühjahr beschlossene Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie nunmehr auch die Ermittlung des Potenzials für die Entwicklung spezifischer Standards für wasserführende Geräte, um so zum Beispiel das Problem der überhöhten Leckverluste in Wassernetzen in den Griff zu bekommen. Die Berücksichtigung bei der Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie spiegelt letztlich die Bedeutung der Branche wieder. Die Gebäudetechnik ist längst auf dem Weg, der wichtigste Zweig der Bauwirtschaft in Deutschland zu werden: Im Jahr 2007 erwirtschaftete die TGA-Branche mit rund 50 Milliarden Euro bereits einen Umsatz in gleicher Höhe wie das Rohbaugewerbe, rechnet der Verband vor. Diese Zahlen legen indes nahe, von einer rein statischen Betrachtung abzurücken und vor der Initiierung einer oder mehrerer Maßnahmen, ihr Einsparungspotenzial zu berücksichtigen.
Heiligt der Zweck die Mittel?
Das ist bislang nicht in jedem Fall geschehen. So gab am 29. August 2009 das Hamburger Abendblatt zu bedenken, dass lediglich drei Prozent unseres Energieverbrauchs für die Erzeugung von Licht verwendet würden und kam zu der Einschätzung, dass die Glühbirne damit ein vergleichsweise geringer Verursacher von C02 sei. Zumal, wie man augenzwinkernd hinzusetzte, in etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs für die Beleuchtung während der Heizperiode anfielen und die Glühbirne dann ja eine willkommene Wärmequelle sei. Einen anderen Weg beschritt daher bewusst der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und analysierte in seinem Positionspapier zur demnächst anstehenden Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Minderungspotenziale
dahingehend, dass das spezifische Minderungspotenzial der CO2-Emissionen von Nicht-Wohngebäuden in Deutschland deutlich größer sei als bei Wohngebäuden und das resultierende Baupotenzial, obwohl im gewerblichen Immobilienbestand geringer, jedoch schneller und effektiver gehoben werden könne als im Wohnsegment.
Mit der EnEV 2009 verschärfen sich nämlich die Anforderungen an Gebäude erheblich: Der max. zulässige Primär-Energieverbrauch sinkt um 30 %; die Wärmedämmung muss sich um 15% verbessern. Welche EnEV bei Neubauten gilt, hängt im wesentlichen vom Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags ab. Stichtag ist der 1.10.2009. Wie schon bei der EnEV 2007 erstrecken sich die Restriktionen auch bei der neuen Energieeinspar-Verordnung ebenso auf Sanierungen, wenn der sanierte Teil der Gebäudehülle ein Zehntel des Gesamtgebäudes überschreitet. (Bislang galt als Bagatell-Grenze ein Fünftel.)
Parallele Entwicklungen zur Ökodesign-Verordnung
Was indes nicht jedem klar sein dürfte, ist der Umstand, dass Teile der längst gültigen Energieeinspar-Verordnung erst jetzt ihre Wirkung entfalten: Sie verlangt nämlich binnen Zwei-Jahresfrist (bis zum 1. Oktober 2009) die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung, die beim Inkrafttreten der EnEV am 1.10.2007 20 Jahre alt und älter waren. Und das sind nach Recherchen des Fachinstituts Gebäude-Klima e.V. über 50% aller in Deutschland betriebenen Klima-Anlagen. Für neuere Anlagen beginnt die Inspektionspflicht in zwei oder vier Jahren.
Doch auch im vom Hauptverband der Bauindustrie als besonders lohnenswertes Ziel ausgemachten Nicht-Wohnbereich lohnt sich ein genaues Hinsehen. Im Bereich öffentlicher Gebäude dürften sich in der Folge des zweiten Konjunkturpakets bei der energetischen Sanierung sicher die besten Chancen bieten. Jedoch ist die Laufzeit der Maßnahmen begrenzt; sie werden sich eingedenk krasser Steuerausfälle kaum über das Jahr 2010 hinaus erstrecken.
Und bei gewerblich genutzten Gebäuden zeichnet sich wiederum ein spezielles Bild: Etwa 70% des industriellen Stromverbrauchs, hat die IHK Ostwürttemberg errechnet, entfallen nämlich auf Antriebssysteme mit Elektromotoren. Potenziale bieten sich hier wohl in erster Linie beim Maschinenbau oder, wie bereits herausgestellt, bei der technischen Gebäudeausrüstung.
Hier macht sich künftig auch die Ökodesignverordnung (Verordnung EG 640/2009) bemerkbar:
Ab dem 16. Juni 2011 müssen etwa alle neuen Elektromotoren mindestens die Effizienz-Klasse IE2 einhalten. Vier Jahre später gilt für alle Motoren von 7,5 bis 375 kW die nächst höhere Klasse IE3; ab 2017dann auch für Motoren unter 7,5 kW Leistungsaufnahme.
Pumpen geht es an den Kragen
Ausdrücklich mit eingeschlossen sind in dieser Verordnung zum Beispiel auch Nassläufer-Umwälzpumpen und andere so genannte Wasserführende Geräte. Ab 2013 sollen ineffiziente Pumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Im ersten Schritt betrifft dies außerhalb von Heizungsanlagen installierte Pumpen; ab dem 1.8.2015 auch solche in Heizungsanlagen. Pumpen, die in alten Heizungsanlagen ersetzt werden, sind bis 2020 ausgenommen.
Unverkennbar spielt in diesem Zusammenhang die Ökodesign-Verodnung mit ihren Effizienz-Vorgaben für Elektromotoren jedoch auch in den Maschinenpark der Bauunternehmen selbst hinein.
Alles Ö.ko. beim eigenen Maschinenpark?
Für viele Bauunternehmer bringt die Ökodesign-Verordnung insofern nicht Chancen sondern auch Pflichten mit sich. Klar ist zwar, dass die Effizienzvorschriften nur für neu erworbene Geräte und Maschinen gelten und in erster Linie denjenigen betreffen, der diese in den Verkehr bringt; vulgo verkauft. Doch wie sich etwa beim Blauen Engel für lärmarme Bagger, Stromaggregate, Kräne, Planierraupen oder Verdichtungsmaschinen gezeigt hat, können über den Umweg der Vergabekriterien bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen etwa für öffentlichen Bauten die sukzessiv verschärften Qualitätsanforderungen sehr schnell auf den Bauunternehmer zurückfallen.
Bestes Beispiel ist das neue Batteriegesetz (BattG). Es verlangt in erster Linie von den Herstellern und Importeuren von Batterien und Akkumulatoren im Zeitraum 1.12.2009 bis 28.02.2010 eine Registrierung beim Umweltbundesamt. Auf den zweiten Blick nimmt es jedoch auch Bauunternehmer und den Gebrauchtmaschinenhandel in die Pflicht:
Denn ab 01.12.2009 greift eine in §23 BattG enthaltene Übergangsregelung für Batterien, die dem nunmehr erfolgten Cadmium-Verbot und den neuen Kennzeichnungsvorschriften nicht entsprechen. Solche Batterien, und das betrifft selbstverständlich auch die Starterbatterien von Baggern, Radladern oder Dumpern, dürfen nur noch weiterverkauft werden, wenn sie vor dem Stichtag 01.12.2009 in einem EU-Mitgliedsstaat erstmals in Verkehr gebracht worden sind. Vorsicht also künftig beim Kauf/Verkauf von Gebrauchtmaschinen!
Ein Licht geht aus
Unmittelbare Folge der neuen EU-Anforderungen ist im nächsten Jahr das Aus für die bei öffentlichen Straßenbeleuchtungen noch weit verbreiteten Leuchtstofflampen T8 Halophosphat. Diese Leuchtmittel werden, wie die Plattform Klimawandel & Kommunen (kuk.de) mitteilt, im Handel nicht mehr erhältlich sein. Hier stehen
etlichen Kommunen noch saftige Investitionen ins Haus. Diese könnten sich aber zum teil sehr schnell amortisieren. So habe die Stadt Springe beispielsweise in den Jahren 2006 bis 2008 für insgesamt 540.000 Euro alte Straßenbeleuchtungssysteme gegen energiesparende Systeme ausgetauscht und könne nun jährlich 130.000 Euro an Betriebs- und Wartungskosten sparen. Im Normalfall sei die Amortisation neuer Beleuchtungstechnik im Bereich der Straßenbeleuchtung jedoch erst nach sechs bis acht Jahren zu erwarten. Schritt für Schritt ist nach den Angaben auf der Seite jedoch mit weiteren Einschränkungen für T12 Leuchtstofflampen, Natriumdampflampen (HPS) und Halogenmetalldampflampen (ab 2012) zu rechnen. 2015 soll es auch den Quecksilberdampflampen (HPM) und den Natriumdampfhochdruck-Plug-in/Retrofit-Lampen an den Kragen gehen.
Autor: Peter Leuten
Fotos: Osram, Wikimedia, Peter Leuten



